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   VG Koblenz, 16.04.2007 - 5 L 512/07   

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VG Koblenz, 16.04.2007 - 5 L 512/07 (https://dejure.org/2007,41331)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16.04.2007 - 5 L 512/07 (https://dejure.org/2007,41331)
VG Koblenz, Entscheidung vom 16. April 2007 - 5 L 512/07 (https://dejure.org/2007,41331)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Koblenz, 16.04.2007 - 5 L 512/07
    Letztlich kann der Antragsteller hiergegen nicht mit Erfolg unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. dessen Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG -, NJW 2005, S. 3228 f.) und des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Beschluss der Dritten Kammer vom 6. April 2006 - C-227/05 -, NJW 2006, S. 2173) einwenden, dass nach dem insoweit vorrangigen Europäischen Recht, insbesondere Artikel 8 Absatz 2 der Richtli nie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S.1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABI. L 150, S. 41) wegen früherer Verfehlungen eine nachträglich erteilte ausländische Fahrerlaubnis nicht entzogen, ja nicht einmal die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert werden dürfe.

    Daher steht auch die vom Antragsteller zitierte Rechtsprechung der Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht entgegen (so auch ausdrücklich der EUGH im so eben zitierten Beschluss vom 6. April 2006, a.a.O., Rdn. 38).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Koblenz, 16.04.2007 - 5 L 512/07
    Letztlich kann der Antragsteller hiergegen nicht mit Erfolg unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. dessen Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG -, NJW 2005, S. 3228 f.) und des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Beschluss der Dritten Kammer vom 6. April 2006 - C-227/05 -, NJW 2006, S. 2173) einwenden, dass nach dem insoweit vorrangigen Europäischen Recht, insbesondere Artikel 8 Absatz 2 der Richtli nie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S.1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABI. L 150, S. 41) wegen früherer Verfehlungen eine nachträglich erteilte ausländische Fahrerlaubnis nicht entzogen, ja nicht einmal die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert werden dürfe.
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